Bericht aus der Kabinettssitzung
1. Bayern ist Urlaubsland der Superlative / Tourismus vereint Heimat,
Kultur und einzigartige Landschaft als bedeutender
Wirtschaftsfaktor (Seite 2)
2. Attraktiver Bauernhof- und Landurlaub in Bayern / Freistaat fördert
Urlaub auf dem Bauernhof und Waldpädagogik / Kampagne zur
Besucherlenkung „Respektiere deine Grenzen“ (Seite 2)
3. Freistaat unterstützt digitale Transformation im Tourismus /
Kompetenzaufbau, digitale Infrastruktur und Innovation bringen
Tourismusstandort Bayern voran (Seite 4)
4. Bund muss Rahmenbedingungen für den Tourismus verbessern /
Planungssicherheit für Corona-Reglungen im Winter /
Grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit / Dauerhafte
Steuersenkungen / Vereinfachter Zuzug für Arbeits- und Fachkräfte
für Tourismusbranche (Seite 6)
5. Maßnahmenpaket zur Senkung des Energieverbrauchs im
gesamten Bereich der Staatsverwaltung (Seite 8)
6. Bayern bringt Denkmalpflege und Klimaschutz zusammen /
Staatsregierung läutet mit innovativem Denkmalschutzgesetz
Zeitenwende ein / Historische Bauten bewahren und regenerative
Energien nutzen / Bodendenkmäler schützen (Seite 10)
7. Nächster Meilenstein bei der Teilfortschreibung des bayerischen
Landesentwicklungsprogramms erreicht / Staatsregierung setzt
zusätzliche Impulse zur Stärkung des ländlichen Raums, beim
Hochwasserschutz und zur Krisenvorsorge / Weiteres
Beteiligungsverfahren auf den Weg gebracht (Seite 12)
8. Personalangelegenheiten (Seite 13)
1. Bayern ist Urlaubsland der Superlative / Tourismus vereint Heimat,
Kultur und einzigartige Landschaft als bedeutender
Wirtschaftsfaktor
Bayern ist Weltklasse für Urlauber und das Tourismusland Nr. 1 in
Deutschland. Der Freistaat bietet mit seiner einzigartigen
Kulturlandschaft 45 staatliche Schlösser, Burgen und Residenzen, rund
1.250 Sammlungen und Museen und zahlreiche staatlich anerkannte
Kur- und Erholungsorte. Zwei Nationalparks und 19 Naturparks machen
26,4% der Naturparkfläche in Deutschland aus. Zahlreiche Seen,
Wander- und Radwege, Kletter- und Skigebiete im Freistaat bieten
unvergleichliche Urlaubserlebnisse.
Mit über 44.500 gastgewerblichen Betrieben, rund 550.000 Gästebetten,
485 Campingplätze und 4.000 Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betrieben ist
der Tourismus auch ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Bayern trägt rund
20% zur touristischen Wertschöpfung in Deutschland bei. Gerade im
ländlichen Raum ist die Tourismusbrache zentraler Arbeitgeber, der
auch eine Bleibeperspektive gibt. Jeder siebte Arbeitsplatz in Bayern
hängt vom Tourismus ab. Rund 600.000 Beschäftigte ziehen ihr
Einkommen vollständig aus der Branche.
2. Attraktiver Bauernhof- und Landurlaub in Bayern / Freistaat fördert
Urlaub auf dem Bauernhof und Waldpädagogik / Kampagne zur
Besucherlenkung „Respektiere deine Grenzen“
Bayerns einzigartige und vielfältige Landschaften ziehen jedes Jahr
Millionen von Gästen an. Bauernhof- und Landurlaub sind seit
Jahrzehnten fester Bestandteil des bayerischen Tourismus. Gleichzeitig
sind sie Imageträger für die Land- und Forstwirtschaft, Impulsgeber für
die ländlichen Räume und tragen zur Existenzsicherung der
Landwirtschaft bei.
Die Staatsregierung unterstützt daher Angebote wie Urlaub auf dem
Bauernhof, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Dörfern und
Regionen, aber auch Waldpädagogik und innovative Regionalprojekte.
Die Besucherströme bedürfen allerdings auch der Lenkung, um nicht zur
Belastung in den Regionen zu werden und um den Erholungswert für
unsere Gäste hochzuhalten.
Mit knapp 4.000 Betrieben und einer Kapazität von rund 50.000 Betten
hat Urlaub auf dem Bauernhof eine große Bedeutung für den Tourismus.
Bemerkenswert sind dabei die wachsende Professionalität und Qualität
der Angebote. Dabei fördert der Freistaat Investitionen, die Fort- und
Weiterbildung der Betriebe und den Verein „Blauer Gockel“, der
Bauernhof- und Landurlaub vermittelt. Zusätzliche Bedeutung gewinnen
neuerdings auch Stellplätze für Wohn- und Campingmobile auf den
Bauernhöfen.
Die Waldpädagogik der Bayerischen Forstverwaltung stellt ein attraktives
Bildungsangebot für Bürgerinnen und Bürger mit einem vielfältigen
Jahresprogramm dar. Die bayernweit zwölf Walderlebniszentren sind
spannende Ausflugsziele für Interessierte in jedem Alter, die das
Verständnis für das Ökosystem Wald, die nachhaltige Forstwirtschaft,
aber auch nachhaltiges Handeln vermitteln. Bayernweit gibt es zudem
zahlreiche interessante Walderlebnispfade, die zur Erkundung des
Waldes einladen.
Die Ländliche Entwicklung unterstützt die Kommunen im ländlichen
Raum dabei, mit gemeindeübergreifenden Ansätzen ihr touristisches
Angebot zu erkennen und zukunftsorientiert auszubauen. Vor allem
kleineren Kommunen ermöglicht ein regionales Marketingkonzept eine
gesteigerte öffentliche Präsenz. Eine gemeindeübergreifende
Verbesserung des kulturellen und freizeitorientierten Angebots stärkt die
Attraktivität der Region. Die Integrierte Ländliche Entwicklung unterstützt
konzeptionell die Erweiterung des Freizeit- und Naherholungsangebots
und legt damit die Grundlagen für eine stärkere Vernetzung innerhalb
der Region. Die Dorferneuerung trägt dazu bei, lebenswerte Orte zu
erhalten und so touristische Anziehungspunkte zu schaffen. Mit der
Förderung von Kleinstunternehmern verbessert der Freistaat die
Nahversorgung und steigert die Attraktivität in der jeweiligen Region.
Um die ländlichen Räume in Bayern attraktiv zu gestalten, ist das EU-
Förderprogramm LEADER ein wichtiger Baustein und Motor. Der
Tourismus hat den größten Anteil unter allen Themenbereichen. Die
1.167 Projekte im Sektor „Freizeit und Tourismus“ binden 64 Prozent der
gesamten LEADER-Fördermittel. Sie reichen von Radwegkonzepten,
modernen Infotafeln an belebten Ausflugzielen, 3D-Animationen bis hin
zu kulinarischen Angeboten.
Die bayerischen Berge, Landschaften und Wälder verzeichnen stark
anwachsende Besucherströme von Tagesausflüglern und
Urlaubsgästen. Die Bewohner und Landbewirtschafter, die Weidetiere
und die Natur sind davon betroffen und zunehmend belastet. Mit der
Anfang Juli gestarteten Kampagne „Respektiere deine Grenzen“ sollen
die Konflikte reduziert und für Verständnis geworben werden. Ziel der
Initiative ist es, zu sensibilisieren und Wissen über richtiges Verhalten in
der Natur zu vermitteln.
3. Freistaat unterstützt digitale Transformation im Tourismus /
Kompetenzaufbau, digitale Infrastruktur und Innovation bringen
Tourismusstandort Bayern voran
Der anhaltende Trend in der Tourismuswirtschaft zu Information und
Vermarktung in digitaler Form hat sich in Folge der Umbrüche durch die
Corona-Pandemie massiv beschleunigt. Eine erfolgreiche digitale
Transformation ist von zentraler Bedeutung für den Tourismusstandort
Bayern und wird deshalb von der Staatsregierung kraftvoll unterstützt.
Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
• Forcierter Kompetenzaufbau zur Digitalisierung und zu Open Data
bei Tourismusakteuren. Die Kompetenzstelle Digitalisierung, eine
Außenstelle der Bayern Tourismus Markleting GmbH mit Sitz in
Waldkirchen, fungiert als zentraler Ansprechpartner für die
anbieterneutrale Umsetzung digitaler Infrastrukturprojekte und
informationsangebote in ganz Bayern. Davon profitieren alle
Tourismusakteure im Freistaat – vom Wellnesshotel bis zum
Ausflugsschiffer. Mit Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoachings
werden insbesondere kleine Anbieter in die Lage versetzt, sich zu
digitalisieren. Auch die Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit der
Tourismusdestinationen wird gefördert.
• Tragfähige Digital-Infrastruktur – Bayern Cloud Tourismus. Alle für
das Tourismusmarketing und Destinationsmanagement in Bayern
notwendigen Daten sollen auf einer einheitlichen Datendrehscheibe zur
Verfügung stehen. Diese Bayern Cloud Tourismus wird Basis für
innovative Anwendungen und Geschäftsmodelle sein, z.B. für Projekte
der digitalen Besucherlenkung. Nach Abschluss der Pilotphase im
dritten Quartal 2022 werden erste Anwendungen möglich sein. Die
Staatsregierung wird das Projekt tatkräftig unterstützen – sowohl durch
die Anbindung touristisch interessanter Datensätze aus anderen
staatlichen Informationsangeboten an die Bayern Cloud Tourismus als
auch durch gemeinsame Information über und Bewerbung des
vielfältigen Datenangebots der öffentlichen Hand in Bayern.
• Digitales Tourismusmarketing – moderne Kundenansprache und
Besucherlenkung mittels Echtzeitdaten. Der Ausflugsticker Bayern
ist ein wichtiges Instrument des Besuchermanagements und bietet
Informationen zum Auslastungsstand bei Sehenswürdigkeiten und
mögliche Alternativen an. Er wird sehr gut angenommen. Seit Ostern
2021 gab es 3,5 Mio. Aufrufe.
• Digitale Innovationen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des
bayerischen Tourismus. Die Staatsregierung fördert u.a. eine
Chatbot-Lösung für Heilbäder und Kurorte, die die Suche nach
passenden Gesundheitsangeboten ermöglicht, oder das Projekt Smart
Health Cities, das digitale Gesundheitsanwendungen in den
bayerischen Heilbädern und Kurorten entwickelt. Die bayerischen
Heilbäder und Kurorte erhalten damit ein passgenaues Instrument zur
digitalen Kundenbetreuung vor - während und nach einem
Gesundheitsurlaub.
• Freistaat treibt Digitalisierung im ländlichen Raum als Grundlage
für modernes Lebensraummanagement voran. Fünf Modellprojekte
des Digitalen Dorfs Bayern sollen mit „Digitalisierung zum Anfassen“
Einheimischen wie Gästen den Alltag erleichtern, den ländlichen Raum
als Wohn- und Wirtschaftsraum weiterentwickeln und die Attraktivität
der Standorte erhöhen. Das im April 2017 begonnene Projekt wird von
der Staatsregierung mit insgesamt 13 Mio. Euro unterstützt. Mit dem
heutigen Beschluss sollen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem
Digitalen Dorf Bayern weiter in die Fläche und an die Kommunen heran
getragen werden.
4. Bund muss Rahmenbedingungen für den Tourismus verbessern /
Planungssicherheit für Corona-Reglungen im Winter /
Grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit / Dauerhafte
Steuersenkungen / Vereinfachter Zuzug für Arbeits- und
Fachkräfte für Tourismusbranche
Der Tourismus hat wie kaum eine andere Branche unter den Folgen
der Corona-Pandemie gelitten. Auch wenn sich die Lage der Branche
in den vergangenen Wochen und Monaten gebessert hat, ist die
Situation für viele Betriebe nach wie vor angespannt.
Das liegt vor allem auch an den aktuellen Herausforderungen des
gewachsenen Fach- und Arbeitskräftemangels sowie der stark
steigenden Energie- und Lebensmittelpreise. Angesichts der
vielfältigen Herausforderungen im Tourismus ist eine Unterstützung
der Betriebe durch zielgerichtete Anpassungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen unerlässlich. Diese sind vornehmlich vom Bund
festzulegen. Die Staatsregierung fordert deshalb eine Verbesserung
der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Tourismus:
• Corona: Der Bund muss der Tourismuswirtschaft trotz der
unwägbaren Pandemiesituation im Winter möglichst weitgehende
Planungssicherheit geben. Das geht nur mit einem klaren
bundesrechtlichen Rahmen.
• Grenzüberschreitende Wettbewerbsfähgikeit: Der Bund muss
für die Tourismuswirtschaft vergleichbare
Wettbewerbsbedingungen mit der Branche in den europäischen
Nachbarländern herstellen.
• Steuern: Der Bund muss steuerliche Nachteile für die
Tourismuswirtschaft beseitigen, insbesondere durch dauerhafte
Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unter Einbeziehung
von Getränken.
• Arbeits- und Fachkräftemangel: Ankündigen reicht nicht. Der
Bund muss seinen Teil zur Entspannung des Arbeits- und
Fachkräftemangels in den besonders betroffenen touristischen
Branchen beitragen. Insbesondere muss die Bundesregierung
jetzte ihre Ankündigungen zum vereinfachten Zuzug von
Arbeitskräften aus Drittstaaten im Gastgewerbe im Rahmen der
bereits bestehenden Möglichkeiten und durch Befreiung der
Auszubildenden von der Versteuerung und
Sozialversicherungspflicht für freie Unterkunft als Sachbezug
umsetzen.
5. Maßnahmenpaket zur Senkung des Energieverbrauchs im
gesamten Bereich der Staatsverwaltung
Der Freistaat besitzt rund 11.000 Gebäude und Bauwerke, von denen
ca. 9.000 energierelevant sind. Der Energieverbrauch beträgt für Gas
und Strom jeweils etwa 1 % des Verbrauchs in Bayern. Am 26. Juli 2022
hat sich die EU-Kommission mit den Energieministern der
Mitgliedstaaten auf einen Notfallplan verständigt, in dem die
Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, im Zeitraum vom 1. August 2022
bis zum 31. März 2023 den Gasverbrauch durch freiwillige
Anstrengungen um 15 % zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund ergreift der Freistaat Maßnahmen zur
Reduzierung des staatlichen Energieverbrauchs. Ziel der
Einsparmaßnahmen ist es, dass die Gasspeicher bereits jetzt für die
Wintermonate ausreichend gefüllt werden können, damit es über die
kalte Jahreszeit nicht zu Versorgungsengpässen kommt und
insbesondere eine regionale Gasmangellage in Süddeutschland
vermieden werden kann. Zugleich soll nicht nur der Gasverbrauch für
Wärme und Prozesse reduziert, sondern auch die Einsparung von
elektrischer Energie forciert werden, da die gasgekoppelte
Stromerzeugung ebenfalls weitgehend substituiert werden muss. Auch
wenn die staatlichen Gebäude zum weit überwiegenden Teil mit Strom
aus Wasserkraft versorgt werden, kann der Freistaat durch Einsparung
von elektrischer Energie auch zur Einsparung der Stromerzeugung aus
Gas beitragen.
Im Bewusstsein dieser energiepolitischen Herausforderungen und in
Verantwortung für Menschen und Wirtschaft im Freistaat hat der
Ministerrat mit dem Ziel einer Energieeinsparung von 15 % folgenden 5-
Punkte-Maßnahmenplan zur Senkung des Energieverbrauchs in der
Staatsverwaltung beschlossen:
• Absenken: Steuerung der Raumtemperatur auf die gesetzlichen
Mindestbestimmungen. Nach den rechtlichen Vorgaben für
Arbeitsstätten sind dies in Bürobereichen derzeit grundsätzlich 20
Grad Celsius. Für Bereiche in öffentlichen Gebäuden, die nicht dem
ständigen Aufenthalt dienen (Verkehrs- und Technikflächen) können
darüberhinausgehende Einsparungen in Betracht kommen, wobei
bauphysikalische Schäden oder Frostschäden bei nicht beheizten
Bereichen zu vermeiden sind.
• Optimieren: Betriebszeiten und Einstellungen technischer Anlagen
werden überprüft. Dazu können beispielsweise gehören ein
hydraulischer Abgleich des Heizungssystems noch vor Beginn der
Heizperiode, die Überprüfung der Betriebszeiten der
Gebäudeheizung, die Nacht- und Wochenendabsenkung sowie die
Durchführung der Wartung und optimale Einstellung der
Wärmerzeuger.
• Abschalten: Nicht zwingend notwendige Verbräuche werden
abgeschaltet. Dazu gehört die Abschaltung der Außenbeleuchtung
staatlicher Gebäude bzw. deren Anpassung an die Betriebszeiten.
Gleichermaßen kann auch die Innenbeleuchtung von
Verkehrswegen und Fluren an die Betriebszeiten angepasst werden.
In den Sanitärbereichen wird die Warmwasserzufuhr eingestellt. Der
Einsatz von Klimaanlagen wird auf das zwingende erforderliche Maß
beschränkt.
• Organisieren: Der Dienstbetrieb wird mit Blick auf die
Energieeinsparung optimiert. Den Bediensteten wird Homeoffice im
größtmöglichen Umfang gewährt, sofern die technischen und
dienstlichen Gründe dies zulassen. Zudem sollen Dienstreisen und
Dienstfahrten durch Nutzung der Videokonferenztechnik möglichst
vermieden und bei Unvermeidbarkeit möglichst mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad durchgeführt werden.
• Informieren: Da auch das Nutzerverhalten Einfluss auf den
Energieverbrauch hat, sollen die Bediensteten sowie die
Haustechniker staatlicher Gebäude über Einsparmaßnahmen
informiert und darin geschult werden. Dazu gehört beispielweise die
richtige Raumbelüftung im Sommer und Winter, die Vermeidung
unnötiger Stromverbraucher oder die Bürobeleuchtung.
Alle Ressorts werden im Rahmen ihrer Ressortverantwortung auf der
Basis konkreter Einzelfallprüfungen beauftragt, diese kurzfristig
umsetzbaren, auch verhaltensbezogenen und organisatorischen
Einsparmaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen und gegebenenfalls
weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die nachgeordneten
Bereiche sind entsprechend zu informieren.
Den Kommunen wird die Übernahme der Energieeinsparmaßnahmen in
eigener Verantwortung empfohlen.
6. Bayern bringt Denkmalpflege und Klimaschutz zusammen /
Staatsregierung läutet mit innovativem Denkmalschutzgesetz
Zeitenwende ein / Historische Bauten bewahren und regenerative
Energien nutzen / Bodendenkmäler schützen
Der fortschreitende Klimawandel und die Herausforderungen bei der
Energieversorgung machen es notwendig, alle Potenziale beim
Energiesparen und zusätzlichem Erzeugen von Energie zu nutzen.
Denkmalschutz und -pflege können dazu einen wertvollen Beitrag
leisten. Erneuerbare Energien sollen zukünftig besser genutzt und
Denkmäler leichter energetisch verbessert werden – fachlich verträglich
und verantwortbar. Das Kabinett hat dafür einen Gesetzesentwurf zur
Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Der
Entwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt
für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet. Er beinhaltet neben der
Zusammenführung von Denkmalschutz und Klimaschutz die Einführung
eines sogenannten „Schatzregals“, einer besonderen
Eigentumsregelung für archäologische Funde, um den Raubbau an
Bodendenkmälern zu stoppen.
Die Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz ermöglichen
einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich.
Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und
Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und
Klimaschutz Rechnung tragen. Zudem sind weitgehende Lockerungen
bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern
vorgesehen. Der Bau von Windkraftanlagen soll demnach nur noch bei
„besonders landschaftsprägenden Denkmälern“ erlaubnispflichtig sein.
Zu diesen schützenswerten Bauten zählen nach fachlicher Prüfung
durch das BLfD bayernweit rund 100 herausragende Bauten wie
bedeutende Schlösser, Kirchen und andere Monumente. Weiterer
Gegenstand der Gesetzesänderung ist die energetische Verbesserung
von Denkmälern. Durch die veränderten Regelungen soll der Wert der
Denkmäler nicht beeinträchtigt werden.
Zudem regelt die Einführung eines „Schatzregal“ die
Eigentumsverhältnisse bei Funden neu, um illegale Grabungen
einzudämmen. Bisher gilt in Bayern die Regel, dass ein Fund je zur
Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Finder gehört. Künftig
sollen die Funde den Staat zufallen. Damit soll eine Regelungslücke, die
bisher bei Raubgrabungen genutzt wurde, geschlossen werden.
Redliche Entdecker von archäologischen Funden erhalten fortan eine
Belohnung, für Grundstückseigentümer ist ein Ausgleichsanspruch
vorgesehen. Dafür sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Freistaat
seinen Eigentumsanspruch auf die Gemeinde des Fundorts übertragen
kann. Ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf
eingetragenen Bodendenkmälern soll wiederum deren vollständigen
Schutz gewährleisten. Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke
bleiben erlaubt. Dabei soll ermöglicht werden, dass die archäologischen
Schätze in der Region des Fundortes bleiben. Daneben ist auch eine
ausdrückliche Regelung zur Kostentragung für Ausgrabungen und
Dokumentation bei bodendenkmalrelevanten Maßnahmen vorgesehen.
Durch diese wird Rechtssicherheit insbesondere gegenüber dem Bund
geschaffen.
7. Nächster Meilenstein bei der Teilfortschreibung des bayerischen
Landesentwicklungsprogramms erreicht / Staatsregierung setzt
zusätzliche Impulse zur Stärkung des ländlichen Raums, beim
Hochwasserschutz und zur Krisenvorsorge / Weiteres
Beteiligungsverfahren auf den Weg gebracht
Der am 14. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossenen LEP-Entwurf
wurde in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren zur Diskussion
gestellt. Verbände, Kommunen und Fachstellen sowie berührte Stellen
außerhalb Bayerns konnten bis zum April diesen Jahres Stellungnahmen
zu den drei Themenbereichen „Gleichwertigkeit und starke Kommunen“,
„Anpassung an den Klimawandel“ und „Mobilität der Zukunft“ einreichen.
Auch die Öffentlichkeit wurde beteiligt.
Den zahlreichen konstruktiven Anregungen und Hinweisen aus über 700
Stellungnahmen trägt die Staatsregierung mit einer nochmaligen
Akzentuierung des LEP-Entwurfs Rechnung, darunter insbesondere in
dem Bereich „Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge im ländlichen
Raum“ sowie mit der Überarbeitung der Gebietskulissen „ländlicher
Raum“ und „Verdichtungsraum“. Ferner werden die Vorgaben zum
Niedrigwassermanagement sowie zum Hochwasserschutz noch weiter
geschärft. Damit verbunden ist auch eine zusätzliche Stärkung des
Instrumentenkastens der Regionalplanung, um so den unterschiedlichen
Herausforderungen der Regionen bestmöglich gerecht zu werden.
Die aktualisierte Teilfortschreibung trägt außerdem den Auswirkungen
des Ukraine-Kriegs Rechnung durch Maßnahmen zur Verstärkung der
Krisenvorsorge und zur Steigerung der Resilienz Bayerns. Dazu zählen
die Sicherung der heimischen Lebensmittelproduktion, Stärkung
regionaler Kreisläufe und Ausbau der regionalen, umweltfreundlichen
Energieerzeugung. Letzteres schließt die jüngsten Gesetzesänderungen
auf Bundesebene zur Windenergie mit ein.
Zur weiteren Abstimmung dieser wesentlichen Änderungen des LEP-
Entwurfs erfolgt nun ein ergänzendes Beteiligungsverfahren bis Mitte
September, das auch die breite Öffentlichkeit wieder mit einschließt. Der
überarbeitete Entwurf sowie eine Zusammenfassung des
zurückliegenden Beteiligungsverfahrens können in Kürze auf den
Internetseiten der Landesentwicklung des Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energieabgerufen werden.
8. Personalangelegenheiten
Die Regierungsvizepräsidentin von Mittelfranken Frau Dr. Engelhardt-
Blum wird zum 1. Oktober 2022 Regierungspräsidentin von
Mittelfranken. Sie ist die Nachfolgerin von Herrn Dr. Thomas Bauer,
welcher zeitgleich in den Ruhestand eintreten wird.
gez.
Carolin Mayr
Pressesprecherin der Staatskanzlei und
stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung++++