PRESSEMITTEILUNG
Gottstein macht sich für unbürokratische Unterstützung der Kommunen bei Neu-, Um- und Ausbau von Schulgebäuden stark
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kommt: Schrittweise, ab August 2026 – so hat es der Bundestag beschlossen. Vor diesem Hintergrund setzen sich die FREIEN WÄHLER im Landtag für eine umfassende, flexible Unterstützung der Kommunen beim Ausbau von Schulgebäuden ein. „An vielen Grundschulen in Bayern, auch bei uns in Landkreis Eichstätt, müssen weitere Räume geschaffen oder aber vorhandene Räumlichkeiten zusätzlich genutzt werden, um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsschule gerecht werden zu können – das ist eine große Herausforderung“, begründet die Eichstätter LandtagsabgeordneteEva Gottstein einen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag, den ihre Fraktion zum Plenum am Donnerstag eingebracht hat.
Darin werde auf eine möglichst flexible Gestaltung der Förderrichtlinie für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hingewirkt, so Gottstein, die als langjährige Schulleiterin weiß, wovon sie spricht: „Insbesondere bei Zubauten und einer möglichen Doppelnutzung bereits bestehender Gebäude wollen wir unbürokratische Förderlösungen entwickeln. Ziel ist eine praktikable Lösung für die bayerischen Kommunen, mit der die vorhandenen räumlichen Potenziale optimal genutzt werden können.“ Groß angelegte bauliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Räume für die Ganztagsbetreuung seien bis zum Jahr 2026 nicht überall realisierbar, sagt die Abgeordnete.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Städtetag vor Verzögerungen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung gewarnt – zu Recht, meint Gottstein: „Viel zu lange hat Berlin die Festlegung der grundlegenden Rahmenvereinbarung bis Januar dieses Jahres verzögert – daran hingen wir auf Landesebene. Die Kommunen brauchen jetzt dringend konkrete Aussagen und Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage, wie und in welcher Form zusätzliche Räume gefördert werden.“ Nur so erhielten sie die notwendige Planungssicherheit zur Umsetzung und könnten Fördergelder passgenau in räumliche Gegebenheiten vor Ort investieren – unabhängig davon, ob es um einen Neu-, Um- oder Zubau oder eine Doppelnutzung von Gebäuden gehe.
Gottstein abschließend: „Als FREIE WÄHLER-Fraktion stehen wir fest an der Seite unserer Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Kommunen, damit der Ausbau durch die bislang zu unklaren und bürokratischen Fördervorgaben aus Berlin nicht ausgebremst wird: Im Interesse unserer Kinder und im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.