Für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie hat Bayern die 10 H-Regelung deutlich gelockert, in bestimmten Gebieten ist der erforderliche Abstand zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter reduziert. In Wind-Vorranggebieten und sonstigen Windenergiegebieten sinkt die Mindestdistanz ab Juni 2023 sogar nochmals auf nur mehr 800 Meter gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz.
In einem Themenpapier informiert das Bayerische Wirtschaftsministerium nun über die Hintergründe des aktuellen Verfahrens und erleichtert Interessierten eine Beteiligung – mit dem Ziel einer möglichst breiten gesellschaftlichen Akzeptanz für die auszuweisenden Windenergieflächen. Damit die dadurch eröffnete Chance auf mehr Windenergie optimal genutzt wird, sollen in ganz Bayern zusätzliche Vorranggebiete festgelegt werden.
Das Themenpapier finden Sie hier: