Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft. Der Bund stellt den Ländern insgesamt bis zu 3,5 Mrd. Euro Bundesmittel für Investitionen mit dem Ziel des raschen Ganztagsausbaus zur Verfügung. Die auf Bayern entfallenden 428 Mio. Euro gibt der Freistaat in vollem Umfang an seine Kommunen weiter. Der Ministerrat hat am 20. Dezember 2022 die Eckpunkte für das „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ beschlossen. Danach wird jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind in Bayern zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz gefördert. Neben den Investitionskosten unterstützt der Freistaat die Kommunen bei den Betriebskosten und bei der Fachkräftegewinnung.
Die Eckpunkte "Landesförderprogramm Ganztagsausbau" finden Sie hier